Zugangseröffnung elektronische Kommunikation
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eröffnet gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie gemäß § 36a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) und gemäß § 110c Satz 1 OWiG i.V.m. § 32a Abs. 3, 4 StPOden Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente nach folgenden Rahmenbedingungen:
1. Für die Übermittlung elektronischer Dokumente an den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die mangels durch Rechtsvorschriften angeordneter Schriftform keiner besonderen (Übermittlungs-)Form im Sinne von § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 3a Abs 2, 3 VwVfG oder § 36a Abs. 2, 2a SGB I oder § 110c Satz 1 OWiG i.V.m. § 32a Abs. 3, 4StPO bedürfen, werden folgende Zugänge eröffnet:
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- für elektronische Dokumente die an die E-Mail-Adresse „poststelle[at]kreis-slf.de“ sowie an die hier weiteren publizierten E-Mail-Adressen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter Amtsliste von A bis Z
 oder
- für elektronische Dokumente, die an das „besonderes elektronische Behördenpostfach“ (beBPo) des Landratsamts Saalfeld-Rudolstadt übersendet werden.
 
- für elektronische Dokumente die an die E-Mail-Adresse „poststelle[at]kreis-slf.de“ sowie an die hier weiteren publizierten E-Mail-Adressen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt unter Amtsliste von A bis Z
2. Für die Übermittlung elektronischer Dokumente an den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die wegen durch Rechtsvorschriften angeordneter Schriftform einer besonderen (Übermittlungs-)Form im Sinne von § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m. § 3a Abs 2, 3 VwVfG oder § 36a Abs. 2, 2a SGB I oder § 110c Satz 1 OWiG i.V.m. § 32a Abs. 3, 4 StPO bedürfen, werden folgende Zugänge eröffnet:
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- für elektronische Dokumente, die  an die E-Mail-Adresse „poststelle[at]kreis-slf.de“ des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt übersendet werden und das elektronische Dokument vom Erklärenden mit einer qualifiziert elektronischen Signatur (qeS) nach der eIDAS-Verordnung versehen ist,
 oder
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für elektronische Dokumente, die aus „Mein Justizpostfach“ (MJP)an das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo) des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt übersendet werden unddas elektronische Dokument vom Erklärenden mit einer qualifiziert elektronischen Signatur (qeS) nach der eIDAS-Verordnung versehen ist, 
 oder
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für elektronische Dokumente, die an das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo) "des Landratsamtes Saalfeld Rudolstadt auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i.V.m § 3a Abs. 3 Nr. 2 a) bis c) VwVfG oder nach § 36a Abs. 2a Nr. 2 a) bis c) SGB I oder nach § 110c Satz 1 OWiG i.V.m. § 32a Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 bis 6 StPO übersendet werden unddas elektronische Dokument vom Erklärenden mit einfacher elektronischer Signatur versehen ist. 
 
- für elektronische Dokumente, die  an die E-Mail-Adresse „poststelle[at]kreis-slf.de“ des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt übersendet werden und das elektronische Dokument vom Erklärenden mit einer qualifiziert elektronischen Signatur (qeS) nach der eIDAS-Verordnung versehen ist,
Im Übrigen nimmt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Portable Document Format (.pdf)
- nur Text-Formate (.txt)
- JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)
Ausgeschlossen sind potentiell gefährliche Dateien wie selbstextrahierende Archive, verschlüsselte oder kennwortgeschützte Dateien und Dateien mit aktiven Funktionen (Makros).
Die Gesamtgröße einer E-Mail einschließlich aller Anhänge ist auf eine Größe von zwanzig Megabyte (20 MB) beschränkt.
Eine elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist nicht möglich, soweit sie gesetzlich ausgeschlossen ist oder ein persönliches Erscheinen notwendig ist.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Sofern die datenschutzrechtlichen Regelungen eine Übermittlung personenbezogener Daten in der Antwort des Landkreises zulassen, wird darauf hingewiesen, dass Kommunikation über den E-Mail-Provider des Empfängers erfolgt, somit die Datenschutzbestimmungen und Geschäftsbedingungen des Providers gelten und somit nicht für die Korrektheit und Unversehrtheit der übermittelten Daten Gewähr getragen werden kann.
Bei Nutzung der Zugangseröffnung wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die Dokumente auf Viren und Spam überprüft werden. Dokumente die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in Dokumenten, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
Sofern eine E-Mail oder eine Nachricht an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt nicht verarbeitet werden kann, erfolgt eine Information durch dieses an den Absender. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten.