Sachbearbeiter/in (m/w/d) Unterhaltsvorschuss

Für unseren Fachbereich 3 im Jugendamt – Sachgebiet Unterhaltsvorschuss möchten wir eine befristete Vollzeitstelle (39 Wochenarbeitsstunden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen.

Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung befristet und kann nach Vereinbarung auch in Teilzeit besetzt werden.

Eine Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen.

Aufgaben

1. Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • Beratung der Antragsteller/innen
  • Entgegennahme der Anträge und Prüfung der erforderlichen Unterlagen
  • Festlegung der Höhe der UVG-Leistung
  • Auszahlung der bewilligten Leistungen

2. Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen sowie Rückforderungen

  • Titelbeschaffung im vereinfachten Verfahren
  • Berechnung, Verzinsung und Mitteilung der Rückforderung
  • Abschluss von Rückzahlungsvereinbarungen mit Unterhaltpflichtigen und Leistungsempfängern sowie die entsprechende Bearbeitung
  • Einleitung erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Veranlassen von Strafanzeigen

3. Beteiligung im Verwaltungsstreitverfahren (Widerspruchs- und Klageverfahren)

  • Eingangsbestätigung und Prüfung der Zuständigkeit und Begründetheit
  • Abhilfeprüfung des Widerspruchs und Durchsicht der relevanten Entscheidungsgründe
  • Anhörung
  • Erstellung eines Abhilfebescheides oder Erstellung des Vorlageberichtes, Zusammenstellung aller Unterlagen und Weiterleitung an ThürLVwA
  • Zuarbeit für gerichtliche Stellungnahmen sowie ggf. Teilnahme an Gerichtsverfahren

4. Haushaltsachbearbeitung

  • Vorarbeit im Rahmen der Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung
  • Erstellen von Auszahlungsanordnungen, Mitteilungsbewirtschaftung und die Veranlassung des Zahllaufs der laufenden bzw. monatlichen Auszahlungen
  • Entscheidung über Niederschlagung von Forderungen
  • Zuarbeit bei der Bearbeitung von Insolvenzanträgen bzw. Schuldenregulierung

Einstellungsvoraussetzungen

  • Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
  • einen Abschluss zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (m/w/d), zum/zur Verwaltungs-fachwirt/in (m/w/d) (Fortbildungslehrgang II) bzw. zum/zur Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA) (m/w/d) oder
  • einen Abschluss als Bachelor (m/w/d) in den Studiengängen Verwaltungswissenschaft, Öffentliche Betriebswirtschaft bzw. Public Management, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Rechtspflege oder Rechtswissenschaft (erste juristische Prüfung)
  • Führungszeugnis (Vorlage im Falle einer Einstellung erforderlich)

Wünschenswerte Kenntnisse

  • Gesetzeskenntnisse u. a. des Unterhaltsvorschussgesetz und der zugehörigen Bundesrichtlinie zur Durchführung, im FamG, dem BGB und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
  • fundierte Kenntnisse im Unterhaltsvorschussrecht, Verwaltungsrecht und dem Sozialhilferecht insbesondere den Sozialgesetzbüchern I und X
  • Grundkenntnisse des Unterhaltsrechts und der Zivilprozessordnung
  • sicherer Umgang mit IT-Anwendungen (Word, Excel)
  • mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit, Kontaktfreude
  • Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfähigkeit
  • eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise mit der Fähigkeit zur Problemerkennung
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, das Privatfahrzeug unter Beachtung des Thüringer Reisekostengesetzes auch für dienstliche Zwecke zu nutzen

Konditionen

Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E 9b TVöDVKA ausgewiesen.
Bitte informieren Sie sich zum Beispiel bei oeffentlicher-dienst.info über die Vergütung.

Allgemeine Informationen

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte beachten Sie bezüglich Dateien und Gesamtgröße Ihrer Nachricht die Hinweise für elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.

Bei Bewerber/innen (m/w/d) aus dem öffentlichen Dienst bitten wir um eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle).

Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht.

Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns bitte bereits im Rahmen der Bewerbung mit, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.

Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen (m/w/d) vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei.

Durch die Bewerbung entstehende Kosten sowie Reisekosten für das Auswahlgespräch können nicht erstattet werden.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/in (m/w/d) in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie auf unserer Internetseite.

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