Digitale Services für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Online-Verwaltung Thüringen
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Bundesportal
Online-Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen 
Unterhaltsvorschuss Online
Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden
 Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Weiter geht es auf www.unterhaltsvorschuss-online.de
i-Kfz - Stufe 4 - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen:
- Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
- Antrag auf Adressänderung
- Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Bitte beachten Sie: Ausgenommen der Außerbetriebssetzung wird zwingend ein elektronischer Personalausweis benötigt.
Zahlung per ePayment
Im Rahmen der Antragsstellung ist die sich aus dem Antrag ergebende Gebühr direkt per Kreditkarte oder per PayPal zu begleichen.
Darin eingeschlossen ist aber auch die Möglichkeit der Zahlung über eine sog. Debitkarte. Viele Banken haben darauf in den vergangenen Monaten als Ersatz auf die bekannte Girokarte (vormals EC-Karte) umgestellt.
Erst mit erfolgreicher Zahlung werden die Antragsdaten an die Zulassungsstelle übermittelt.
Gern stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Führerscheinstelle an den Standorten Saalfeld und Rudolstadt zur Verfügung.
Online-Zulassung / Außerbetriebsetzung
Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (Informationen des BMDV)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Ihr Anliegen direkt online starten
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz / Gesundheitszeugnis
Weitere Fragen?
- Hotline TZ-Glehn: +49 2182 850765
- E-Mail-Adresse TZ-Glehn: ifsg@tz-glehn.de
Kostenbefreiung für Schulpraktika
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im Rahmen eines verpflichtenden Schulpraktikums mit Kostenübernahme finden weiterhin in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt als Präsenzveranstaltung statt.
- Terminbuchung bitte telefonisch unter 03671 823-674
Untere Bauaufsichtsbehörde
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