Tierseuchen, Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte
Unsere Aufgabe besteht darin, vorbeugende Maßnahmen und Untersuchungen zur Abwehr von Seuchen (anzeigepflichtige und meldepflichtige Tierkrankheiten) und Krankheiten sowie Schutzimpfungen in Zusammenarbeit mit den praktischen Tierärzten zu koordinieren und durchzuführen.
Alle Nutztierbestände einschließlich der Bienen und Nutzfischhaltungen unterliegen der Aufsicht durch das Veterinäramt sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Dazu müssen vor allem Wege von Krankheits- und Seuchenerregern aufgezeigt werden, über die sie eingeschleppt und weiterverbreitet werden können. Unsere Aufgabe besteht aber nicht nur darin, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Schweine-Haltungshygienenverordnung) zu überwachen, sondern auch durch gezielte Beratung der Betriebe und entsprechende Vorsichtsmassnahmen gesunde Tierbestände zu erhalten. In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Tierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie zum Überträger von Tierkrankheiten werden, z. B. Ausbruch von Schweinepest durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine. Es sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen können.
Ein großer Bereich innerhalb der Überwachung der Tierischen Nebenprodukte befasst sich mit der unschädlichen Beseitigung von verendeten Tieren, sowie von Schlachtabfällen und verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft. Aufgabe der Tierkörperbeseitigung ist der Gesundheitsschutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Erregern übertragbarer Krankheiten und vor giftigen Stoffen, welche von genannten Materialien ausgehen können.