Hygiene


Infektionsschutz

Was sind unsere Aufgaben:

  • Beratung über Infektionskrankheiten und deren Verhütung
  • Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz/ Nachweishefte
  • Entgegennahme von Infektionsmeldungen
  • Festlegung und Kontrolle antiepidemischer Maßnahmen
  • Ermittlung bei Infektionskrankheiten
  • Übersicht des Infektionsgeschehens im Kreis/ Gesetzliche Meldepflicht/ Statistik
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen
    • Krankenhäuser
    • Arztpraxen
    • Zahnarztpraxen
    • Labore
    • Ministerien
  • Landesverwaltungsamt
  • Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
  • Robert-Koch-Institut

Umwelthygiene/Umweltmedizin

  • Begutachtungen von Baumaßnahmen hinsichtlich hygienischer Fragestellungensowie zur Barrierefreiheit
  • Siedlungs-, Wohnungs-, Lärm- und Lufthygiene
  • Hygienische Stellungsnahmen für Erholungs-, Kurorte u.s.w.
  • Umweltmedizinische Beratung
  • Bürgerberatung hinsichtlich umweltmedizinischer Belastungen / Beratung von Bürgern und kommunalen Verwaltungen zum Umweltbezogenem Gesundheitsschutz
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Beratung von Menschen mit Behinderung, insbesondere hinsichtlich baulicher Anforderungen

Wasserhygiene

  • Beratung der Bürger bei allen Fragen rund ums Wasser
  • Beratung bei Bauplanung von Wassergewinnungs- und verteilungsanlagen, Schwimmbädern, Saunen und Campingplätzen
  • Bearbeitung von Beschwerden auf dem Gebiet der Wasserhygiene
  • Entnahme und Bewertung von Wasserproben aus Zentralen Wasserversorgungsanlagen, Eigenwasserversorgungsanlagen, Hausinstallationen, Schwimmbädern und Badegewässern
  • Überwachung der Trinkwassergewinnungsanlagen, der Schwimmbäder, der Badegewässer, der Campingplätze, der Abwasserbeseitigungsanlagen und der Saunen
  • Erteilung von Leitungsfreigaben bei Bauvorhaben
  • Kontrolle der Regen- und Brauchwasseranlagen
  • Zusammenarbeit u. a. mit der Unteren und Oberen Wasserbehörde, den Wasserzweckverbänden und den Städten und Gemeinden

Krankenhaushygiene / Medizinische Einrichtungen

Hygienekontrollen, Beratung und Anleitung

  • Krankenhäuser
  • Reha-Einrichtungen
  • ambulantes Operieren
  • ambulante Pflegedienste
  • Rettungsdienste
  • physiotherapeutische Einrichtungen
  • medizinische Fußpflegeeinrichtungen
  • Wäschereien (med. Wäsche)
  • außerdem: Kosmetik-, Piercing-, Tattoostudios und Solarien
  • freiberufliche Hebammen
  • Friehofs- und Bestattungswesen
  • Erfassung bei MRE (multiressistente Erreger) und Beratung

Hygiene in gesellschaftlichen Einrichtungen

Hygienekontrollen, Beratung und Anleitung in allen Gemeinschaftseinrichtungen zum Beispiel in:

  • Schulen
  • Kindergärten / Kindertagesstätten
  • Wohnheimen
  • Pflegeheimen
  • Ferieneinrichtungen
  • Asylbewerber- und Flüchtlingsheimen
  • Obdachlosenheimen
  • Fitnesscentern.

Beratung über die Regelungen im IFSG für diese Bereiche und über Erstellung von Hygieneplänen sowie Reinigungs- und Desinfektionsplänen. Schwerpunkte;

  • Reinigung und Desinfektion
  • Bekleidung und Wäschehygiene
  • Wiederzulassung nach Infektionserkrankungen
  • Maßnahmen bei Gruppenerkrankungen
  • Belehrungen nach § 34 und 35 IFSG

Hygiene in öffentlichen Einrichtungen

Hygienekontrollen, Beratung und Anleitung aller öffentlichen Einrichtungen zum Beispiel

  • Friedhöfe / Bestattungsunternehmen
  • Sportstätten
  • Spielplätze
  • Abnahme und Kontrollen von Großveranstaltungen