Mikroprojekte
Was sind generationsübergreifende Mikroprojekte?
Im Rahmen der Familienförderung über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (kurz: LSZ) hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Möglichkeit geschaffen, generationsübergreifende und gemeinwesenorientierte Aktivitäten für Familien in der Region zu fördern.
Zum Beispiel können in lokalen Orten der Begegnung offene Angebote zum Thema Bildung und Freizeitgestaltung, Informationsabende sowie Veranstaltungen des Gemeinwesens durchgeführt werden.
Ziel ist die Gestaltung eines nachhaltigen familienfreundlichen Umfelds, in dem Menschen Begegnungs- und Einbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Wer ist antragsberechtigt?
- kreisangehörige Städte und Gemeinden
- gemeinnützige Träger und Vereine
- Verbände der Wohlfahrtspflege
- kirchliche Träger
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Förderhöhe je Projekt beträgt maximal 1500 €.
Dabei müssen die Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen.
Der Antrag ist stets acht Wochen vor Projektbeginn beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt einzureichen. Die Antragstellung kann bis zum 31. August des jeweiligen Jahres erfolgen.
Wo kann ich mich weiter informieren?
Informationen liefert die Richtlinie zur Förderung von Mikroprojekten sowie ein FAQ. Dort werden häufig gestellte Fragen aufgegriffen und erklärt.
Weiterhin finden Sie dort das notwendige Antragsformular sowie das Formular für den Verwendungsnachweis.
Zur Klärung, ob Ihre Projektideen förderfähig sind, wird den Antragstellern empfohlen, diese mit der Sozialplanung der Stabsstelle Planung und Controlling des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt abzustimmen (siehe Kontakt).