Kulturförderung

Antragsfrist bis 31. März des Jahres

Worum geht es?

Gefördert werden zeitlich befristete öffentliche Kulturprojekte, die im Interesse des Landkreises liegen.

Bitte beachten! (Siehe Förderrichtlinie)

  • Zuwendungsvoraussetzungen prüfen
  • Antragsfrist wahren (31. März)
  • Verwendungsnachweis fristgemäß erbringen