Kulturförderung
Antragsfrist bis 31. März des Jahres
Worum geht es?
Gefördert werden zeitlich befristete öffentliche Kulturprojekte, die im Interesse des Landkreises liegen.
Bitte beachten! (Siehe Förderrichtlinie)
- Zuwendungsvoraussetzungen prüfen
- Antragsfrist wahren (31. März)
- Verwendungsnachweis fristgemäß erbringen