Jugendförderung

Förderung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stellt in seinem Haushaltsplan Fördermittel zur Unterstützung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung. 

  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen
  • Internationaler Jugendaustausch
  • Außerschulische Jugendbildung/Multiplikatorenbildung
  • Materialien und Geräte
  • Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
  • Förderung von Jugendvereinen, Jugendgruppen und –initiativen (institutionelle Förderung)
  • Projekte der Jugendarbeit
  • Sonderzuschüsse
  • Sondermaßnahmen
  • Ferienspaßprogramme

Förderung Investiver Maßnahmen der Jugendarbeit

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises. Vorhaben zum Zwecke der Jugend-/Jugendsozialarbeit können sein:

  • Neubau, Um- und Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen
  • Technische Ausstattung von Einrichtungen - Erstausstattung mit Mobiliar und Geräten
  • In besonders begründeten Fällen auch Vorhaben des Ankaufs bereits bebauter Grundstücke, wenn die aufstehenden Gebäude dem Zwecke der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zu dienen geeignet sind.

Förderung zu Maßnahmen der Schuljugendarbeit

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises für Maßnahmen der Schuljugendarbeit.

  • Förderfähige Ausgaben - Personalkosten
  • Förderfähige Ausgaben - Sachkosten

Förderung von Jugendbeauftragten

Gefördert wird die Tätigkeit von, in Gemeinden oder Gemeindeverwaltungsverbän­den dienst- oder arbeitsrechtlich beschäftigten Jugendbeauftragten, durch pauschale Zuweisungen zu den, dem kommunalen Arbeitgeber oder Dienstherrn hierfür entstehenden Personalkosten.

Förderung von Maßnahmen der Elternbildung

Es werden Projekte zur Elternbildung im Rahmen  Erziehungsbeistandschaften oder sozialpädagogischer Familienhilfe gefördert.

  • Fachleistungsstunden

Bitte beachten: Antrag entsprechend den Richtlinien stellen.