Untere Wasserbehörde

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Gefahrenabwehr, Bodenschutz, Altlasten

  • Telefon 03672 823-814

Wasserbau

  • Telefon 03672 823-819

Gewässerbenutzung, Abwasseranlagen

  • Telefon 03672 823-832

Wassergefährdende Stoffe

  • Telefon 03672 823-818

Gewässerbenutzung, Schutzgebiete

  • Telefon 03672 823-849

Wasserwirtschaftliche Planung, Gewässerschau, Gewässereinteilung, Gewässerunterhaltung, Gewässerklassifizierung

  • Telefon 03672 823-813

Bodenschutz/Altlasten

  • Telefon 03672 823-828
  • Telefon 03672 823-820

Aufgaben

Gewässerbenutzung, Abwasseranlagen

  • Erlaubnis zur Einleitung von kommunalem Abwasser in Gewässer/Grundwasser
  • Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen
  • Genehmigung von Kleinkläranlagen
  • Erlaubnis der Niederschlagswassereinleitung aus kommunalem Bereich
  • Anordnungen von Maßnahmen zum Verbot von ungenehmigten Einleitungen von Abwasser
  • Sanierungsanordnungen für nicht dem Stand der Technik entsprechende Abwasseranlagen
  • Kontrolle und Betriebsüberwachung von kommunalen Abwasseranlagen

Wassergefährdende Stoffe

  • Entscheidungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung bei der Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen
  • Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölanlagen, Tankstellen)
  • Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Mist, Silagesickersäften in der Landwirtschaft
  • Anordnung zur Stilllegung von Anlagen
  • Bearbeitung von Anzeigen im Zusammenhang mit unsachgemäßem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Erlaubnis zur Einleitung von industriellen Abwasser und Niederschlagswasser im gewerblichen Bereich in Gewässer/Grundwasser sowie Indirekteinleitungen

Wasserbau

  • Genehmigung von Bauwerken an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich von Gewässern 2. Ordnung, zum Beispiel:
    • Errichten von Brücken und Durchlässen sowie Ufermauern an Gewässern 2. Ordnung
    • Querung von Gewässern mit Ver- und Entsorgungsleitungen
    • Durchführung von Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren beim Ausbau von Gewässern 2. Ordnung
  • Genehmigung von Anlagen an Gewässern 2. Ordnung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Überschwemmungsgebieten an Gewässern 1. und 2. Ordnung (Einzelfallprüfung)
  • Abstimmung von Maßnahmen zum Gewässerausbau mit Städten, Gemeinden und Gewässerunterhaltungsverbänden

Handbücher

Wasserwirtschaftliche Planung, Gewässerschau, Gewässereinteilung, Gewässerunterhaltung, Gewässerklassifizierung

  • Bauüberwachung und Bauabnahme gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an Gewässern erster Ordnung
  • Organisation und Leitung von Gewässerschauen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässerschau
  • Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen an Gewässern
  • Wiederherstellen des alten Zustandes an Gewässern zweiter Ordnung
  • Festsetzung der Uferlinie an Gewässern zweiter Ordnung
  • Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren anderer Behörden (zum Beispiel Bauaufsicht, Bergamt, Landesverwaltungsamt)
  • Festlegung der Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung nach § 1 ThürWG
  • Beratung und eventuell Festlegungen bei der Pflege und Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

Gewässerbenutzung, Schutzgebiete

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Trinkwasserschutzgebieten
  • Anzeigen und Zulassungsverfahren für Bohrungen, Brunnenschachtungen, Quellfassungen und sonstigen Erdaufschlüssen gemäß § 49 WHG in Verbindung mit § 41 ThürWG
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Erlaubnis der Gewässerbenutzung für das Entnehmen und Einleiten von Wasser und Stoffen aus Gewässern (Grund- und Oberflächenwasser)
  • Teilnahme an Trinkwasserschutzgebietsschauen

Handbücher

Bodenschutz, Altlasten

  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Gewässer- und Bodenverunreinigung
  • Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des BBodSchG (ThürBodSchG)
  • Nachhaltige Sicherung der Bodenfunktionen bzw. deren Wiederherstellung
  • Maßnahmen der Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
  • Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen sowie von dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen
  • Anordnung von Sanierungsuntersuchungen, zur Erstellung von Sanierungsplänen und zur Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen

Einheitliche Stelle im Sinne § 11a WHG

Die Untere Wasserbehörde ist einheitliche Stelle im Sinne § 11a WHG soweit wir für die betreffenden wasserrechtlichen Verfahren sachlich und örtlich zuständig sind.

Hiermit stellen wir Ihnen als Träger eines Vorhabens das Handbuch Wasserkraftanlagen § 11a Abs. 1 Nr. 1 WHG, das Handbuch Erdwärme § 11a Abs. 3 WHG und das Verfahrenshandbuch Erdwaerme § 57e BBergG TLUBN 20250101  zur Verfügung.

Formulare für Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: