Untere Wasserbehörde
Kontakte Untere Wasserbehörde
Gefahrenabwehr, Bodenschutz, Altlasten
- Telefon 03672 823-814
Wasserbau
- Telefon 03672 823-819
Gewässerbenutzung, Abwasseranlagen
- Telefon 03672 823-832
Wassergefährdende Stoffe
- Telefon 03672 823-818
Gewässerbenutzung, Schutzgebiete
- Telefon 03672 823-849
Wasserwirtschaftliche Planung, Gewässerschau, Gewässereinteilung, Gewässerunterhaltung, Gewässerklassifizierung
- Telefon 03672 823-813
Bodenschutz/Altlasten
- Telefon 03672 823-828
- Telefon 03672 823-820
Aufgaben
Gewässerbenutzung, Abwasseranlagen
- Erlaubnis zur Einleitung von kommunalem Abwasser in Gewässer/Grundwasser
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen
- Genehmigung von Kleinkläranlagen
- Erlaubnis der Niederschlagswassereinleitung aus kommunalem Bereich
- Anordnungen von Maßnahmen zum Verbot von ungenehmigten Einleitungen von Abwasser
- Sanierungsanordnungen für nicht dem Stand der Technik entsprechende Abwasseranlagen
- Kontrolle und Betriebsüberwachung von kommunalen Abwasseranlagen
Wassergefährdende Stoffe
- Entscheidungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Überwachung bei der Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölanlagen, Tankstellen)
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Mist, Silagesickersäften in der Landwirtschaft
- Anordnung zur Stilllegung von Anlagen
- Bearbeitung von Anzeigen im Zusammenhang mit unsachgemäßem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Erlaubnis zur Einleitung von industriellen Abwasser und Niederschlagswasser im gewerblichen Bereich in Gewässer/Grundwasser sowie Indirekteinleitungen
Wasserbau
- Genehmigung von Bauwerken an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich von Gewässern 2. Ordnung, zum Beispiel:
- Errichten von Brücken und Durchlässen sowie Ufermauern an Gewässern 2. Ordnung
- Querung von Gewässern mit Ver- und Entsorgungsleitungen
- Durchführung von Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren beim Ausbau von Gewässern 2. Ordnung
- Genehmigung von Anlagen an Gewässern 2. Ordnung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Überschwemmungsgebieten an Gewässern 1. und 2. Ordnung (Einzelfallprüfung)
- Abstimmung von Maßnahmen zum Gewässerausbau mit Städten, Gemeinden und Gewässerunterhaltungsverbänden
Handbücher
Wasserwirtschaftliche Planung, Gewässerschau, Gewässereinteilung, Gewässerunterhaltung, Gewässerklassifizierung
- Bauüberwachung und Bauabnahme gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an Gewässern erster Ordnung
- Organisation und Leitung von Gewässerschauen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Gewässerschau
- Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen an Gewässern
- Wiederherstellen des alten Zustandes an Gewässern zweiter Ordnung
- Festsetzung der Uferlinie an Gewässern zweiter Ordnung
- Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren anderer Behörden (zum Beispiel Bauaufsicht, Bergamt, Landesverwaltungsamt)
- Festlegung der Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung nach § 1 ThürWG
- Beratung und eventuell Festlegungen bei der Pflege und Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
Gewässerbenutzung, Schutzgebiete
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in Trinkwasserschutzgebieten
- Anzeigen und Zulassungsverfahren für Bohrungen, Brunnenschachtungen, Quellfassungen und sonstigen Erdaufschlüssen gemäß § 49 WHG in Verbindung mit § 41 ThürWG
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
- Erlaubnis der Gewässerbenutzung für das Entnehmen und Einleiten von Wasser und Stoffen aus Gewässern (Grund- und Oberflächenwasser)
- Teilnahme an Trinkwasserschutzgebietsschauen
Handbücher
Bodenschutz, Altlasten
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Gewässer- und Bodenverunreinigung
- Vollzug des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des BBodSchG (ThürBodSchG)
- Nachhaltige Sicherung der Bodenfunktionen bzw. deren Wiederherstellung
- Maßnahmen der Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
- Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen sowie von dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen
- Anordnung von Sanierungsuntersuchungen, zur Erstellung von Sanierungsplänen und zur Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen
Einheitliche Stelle im Sinne § 11a WHG
Die Untere Wasserbehörde ist einheitliche Stelle im Sinne § 11a WHG soweit wir für die betreffenden wasserrechtlichen Verfahren sachlich und örtlich zuständig sind.
Hiermit stellen wir Ihnen als Träger eines Vorhabens das Handbuch Wasserkraftanlagen § 11a Abs. 1 Nr. 1 WHG, das Handbuch Erdwärme § 11a Abs. 3 WHG und das Verfahrenshandbuch Erdwaerme § 57e BBergG TLUBN 20250101 zur Verfügung.
Formulare für Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
- Formular A - Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (PDF, 1.5 MB)
- Formular B - Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (PDF, 952 kB)
- Formular H - Anzeige einer Heizölverbraucheranlage / Notstromanlage (PDF, 1.4 MB)
- Formular J - Anzeige einer Anlage zum Umgang mit Jauche/Gülle/Silagesickersaft (JGS-Anlage) (PDF, 1.4 MB)
- Antrag Wasserentnahme Grundwasser Brunnen (PDF, 638 kB)
- Antrag Wasserentnahme Grundwasser Quelle (PDF, 640 kB)
- Antrag Wasserentnahme Oberflächengewässer (keine Wasserkraftanlagen) (PDF, 639 kB)
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Befreiung / Genehmigung für ein Vorhaben im Wasserschutzgebiet (WSG) / Heilquellenschutzgebiet (HQSG) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 oder 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 53 Abs. 5 WHG (PDF, 1.2 MB)
- Formular Bohranzeigen (PDF, 3.7 MB)
- Antrag Kleinkläranlage (PDF, 355 kB)