Beschwerden
Immissionsschutz - Beschwerden
Bei einer Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Atmosphäre oder andere Kultur- und Sachgüter ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anzuwenden.
Beeinträchtigungen im Sinne des BImSchG können sein:
- Luftverunreinigungen (Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe)
- Geräusche
- Erschütterungen
- Licht
- Wärme
- Strahlen und ähnliche Erscheinungen
Diese Beeinträchtigungen können von folgenden dem BImSchG unterliegenden Quellen stammen:
- Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen
- Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen sowie Fahrzeuge
- Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert oder abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können
Anbei möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, die von Ihnen wahrgenommenen Belastungen zu erfassen:
- Erfassungsbogen Lärmbelästigungen - Stand 10/2019 (PDF, 82 kB)
- Erfassungsbogen Geruchs- und Rauchgasbelaestigungen - Stand 10/2019 (PDF, 83 kB)
Bitte füllen Sie diese Bögen mindestens einen Monat aus und senden diese danach mit Ihrer Beschwerde an das SG Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Chemikalienrecht: immissionsschutz@kreis-slf.de.