Untere Immissionsschutzbehörde
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Gerüche und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Vor den Einwirkungen solcher Immissionen sollen in erster Linie der Mensch, aber auch Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Sachgüter geschützt werden.
Das Sachgebiet als untere Immissionsschutzbehörde hat nach den in Thüringen geltenden Regelungen u. a. folgende Aufgaben:
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Durchführung von Verfahren zur Genehmigung oder wesentlichen Änderung von Anlagen nach BImSchG für Vorhaben mit dem Vermerk "V" des Anhangs der 4. BImSchV 
- Bearbeitung von Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs aller genehmigungsbedürftigen Anlagen im Landkreis unter Einbeziehung der betroffenen Fachbehörden.
- Turnusmäßige Überwachung von Anlagen welche der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen
- Untersagung, Stilllegung und Beseitigung von Anlagen (§ 20 BImSchG)
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Vollzug der Störfall-Verordnung 
- Anordnungen im Einzelfall zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs für genehmigungsbedürftige und nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Immissionsschutzges
- Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Bau- oder anderen Genehmigungsverfahren sowie in der Bauleitplanung
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Beratung von Bürgern und Unternehmen zu immissionsschutzrechtlichen Sachverhalten 
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Bearbeitung von Beschwerden zum Betrieb der o. g. Anlagen. Häufigste Beschwerdeanlässe sind Lärmbelastungen, gefolgt von störenden Gerüchen. 
- Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen