Untere Bodenschutzbehörde

Baulasten (§ 90 ThürBO)

Aufgaben

Das Baulastenverzeichnis wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt.

Baulasten können erforderlich werden, um ein Grundstück bebaubar zu machen, um z.B. Leitungsrechte und Zufahrten über fremde Grundstücke zu sichern, um bestimmte brandschutztechnische Probleme zu lösen, Grundstücke zu verschmelzen usw.

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung, die der zivilrechtlichen Sicherung im Grundbuch ähnelt, generell ist es aber so, dass in einem bauaufsichtlichen Verfahren diese öffentlich-rechtliche Sicherung erforderlich ist, die zivilrechtliche genügt in der Regel nicht. Da dies auf den Einzelfall (die Grundstückssituation) bezogen ist, ist eine Beratung durch die Bauaufsicht dringend erforderlich.

Baulasten Formulare

Kontakte Untere Bodenschutzbehörde

  • wasserundbodenschutz@kreis-slf.de
  • Gefahrenabwehr, Wasserwirtschaft, Bodenschutz: Telefon 03672 823-814
  • Bodenschutz, Altlasten: Telefon 03672 823-820
  • Bodenschutz, Altlasten: Telefon 03672 823-828