Untere Abfallbehörde
Das Sachgebiet als untere Abfallbehörde hat auf der Grundlage des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sowie des Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG) u. a. diese Aufgaben:
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Anordnung von Maßnahmen auf dem Gebiet der ungenehmigten Abfallentsorgung 
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Einsammlung von Abfällen, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden, z. B. abgestellte Autowracks 
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Überwachung der Batterie-, Verpackungs-, Altholz, Bioabfall- und KlärschlammVO 
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Überwachung Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Altfahrzeug-Verordnung 
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Vollzug Gewerbeabfall- und Pflanzenabfallverordnung 
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Beratung von Bürgern und Unternehmen zu abfallrechtlichen bzw. abfallwirtschaftlichen Sachverhalten 
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Überwachung der Abfallströme 
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Festlegung von abfallwirtschaftlichen Anforderungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen einschließlich der Kontrolle ihrer Einhaltung 
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Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrwG sowie Bearbeitung von Erlaubnissen zum Transport gefährlicher Abfälle nach § 54 KrWG