Untere Denkmalschutzbehörde

Aufgaben

Durch die Untere Denkmalschutzbehörde werden Informationen rund um den Schutz und die Erhaltung von Kulturdenkmalen (einschließlich Denkmalensembles und Bodendenkmale) erteilt. Hier wird die Denkmalliste des Landkreises geführt. Weiterhin erfolgt die Beratung für Denkmaleigentümer zu Fördermöglichkeiten und Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen.

Der Unteren Denkmalschutzbehörde obliegt die hoheitliche Aufgabe und Verantwortung für den Denkmalschutz. Sie hat nach den in Thüringen geltenden Regelungen u. a. folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Anträgen (Erlaubnisverfahren nach Thüringer Denkmalschutzgesetz)
  • Beratung von Eigentümern, Bauherren, Architekten und Ingenieuren
  • Organisation von Schutzmaßnahmen zur Erhaltung, Bergung und Bewahrung von Kulturdenkmalen
  • Überwachung des Denkmalbestandes
  • Führung der Denkmalliste des Landkreises
    Baudenkmale und Bodendenkmale werden in einer Liste geführt, die im Landratsamt verwaltet wird. Diese Liste ist sehr umfangreich und wird ständig aktualisiert. Auf Nachfrage kann festgestellt werden, ob eine Denkmaleigenschaft vorliegt und wie im speziellen Fall zu verfahren ist.

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