Windkraft: Landrat warnt vor pauschaler Ablehnung

Autor/in: Peter Lahann

Ohne Vorranggebiete können Windräder überall im Landkreis gebaut werden – Wirtschaftliche Potenziale nicht außer Acht lassen

Saalfeld. Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthürin-gen zum Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“. Der Teilplan verbindet den gesetzlich verpflichtenden Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz bedeutender Kulturdenk-mäler im Landkreis. Im Landkreis sind 13 potenzielle Windvorranggebiete ausgewiesen. Landrat Marko Wolfram wirbt für eine unvoreingenommene Diskussion zu den Standorten und warnt gleichzeitig vor einer pauschalen Ablehnung. Scheitert der Teilplan, können Windenergieanlagen im gesamten Landkreis errichtet werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind. Wichtig sei darüber hinaus darauf zu achten, dass vor allem unsere Bürger, Kommunen und Unternehmen davon profitieren und nicht nur große Finanzinvestoren Projekte umsetzen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft, zu der auch der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gehört, muss bis Ende 2027 aufgrund der Gesetzgebung des Bundes 1,4 Prozent ihrer Fläche rechtskräftig als Windvorranggebiet ausweisen. Das heißt nicht, dass auf diesen Flächen auch tatsächlich Wind-kraftanlagen gebaut werden. Die Ausweisung von Vorranggebieten steuert vielmehr eine geordnete Planung und verhindert Wildwuchs.

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Teilplans nicht nur Abstandsflächen zu Siedlungen berücksichtigt, sondern besonderes Augenmerk auf das Thürin-ger Kulturerbe gelegt. So wurden große Schutzbereiche um wichtige Kulturerbe-Standorte festgelegt. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt um das Schloss Heidecksburg, Schloss Schwarzburg und Schloss Kochberg sowie in unmittelbarer Nachbarschaft Burg Ranis, die Leuchtenburg und Schloss Burgk. Ebenfalls ausgeschlossen sind besonders sensible Naturflächen wie Naturschutzgebiete.

„Damit schafft die Ausweisung der Vorranggebiete Planungssicherheit und verhindert einen unge-steuerten Ausbau der Windkraft. Sie ist ein notwendiges Instrument, um die gesetzlichen Flächen-ziele zu erreichen und den Ausbau geordnet und konfliktarm umzusetzen“, betont der Landrat.

Der Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft und Photovoltaik sei zudem wichtig für die energieintensiven Unternehmen im Landkreis, wie das Stahlwerk Thüringen. „Es ist doch besser, die benötigte Energie hier bei uns zu erzeugen, als das Geld dafür an öl- und gasproduzierende Länder zu überweisen“, so der Landrat. Kommunen könnten zudem durch die Verpachtung kommunaler Flächen, Beteiligungen sowie Gewerbesteuereinnahmen den eigenen Gestaltungsspiel-raum erweitern. „Das ist die Chance, eigene Projekte zu finanzieren, etwa Kindergärten, Feuerwehren oder die Vereinsförderung“, sagt Wolfram.

Peter Lahann
Presse- und Kulturamt