Veterinäramt: Aufstallung von Geflügel wird erweitert
Betroffen ist eine Zone entlang der Saale von Uhlstädt-Kirchhasel im Norden bis nach Altenbeuthen am Hohenwarte Stausee
Saalfeld. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat heute eine zweite Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Die Veröffentlichung erfolgte gestern, am Donnerstag, 6. November, auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-slf.de.
Sie trat am Freitag, 7. November, in Kraft und erweitert das bisherige Gebiet - den Ortsteil Teichweiden der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel sowie Neuenbeuthen als Ortsteil der Gemeinde Drognitz auf die gesamte Region im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt entlang der Saale. Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest.
Für alle Bestände mit Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im aufgeführten Gebiet gilt damit die Pflicht zur Aufstallung, d.h. die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Für die angeführten Haltungen dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen!
Konkret gilt die Aufstallungspflicht in folgenden Ortsteilen der Gemeinden:
In der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel betrifft es die Ortsteile: Etzelbach, Weißen, Weißbach, Catharinau, Kolkwitz, Kirchhasel, Uhlstädt, Zeutsch, Rückersdorf, Ober- und Kleinkrossen, Niederkrossen.
In Rudolstadt sind das Gebiet der Stadt Rudolstadt sowie Oberpreilipp, Unterpreilipp, Cumbach, Volkstedt, Schwarza betroffen. In Saalfeld ist ebenfalls das Gebiet der Stadt Saalfeld sowie die Ortsteile Köditz, Obernitz, Remschütz, Reschwitz, Wöhlsdorf, Crösten, Beulwitz, Aue am Berg betoffen.
Außerdem umfasst es das gesamte Gebiet der Gemeinde Hohenwarte, die Gemeinde Kaulsdorf und ihre Ortsteile Hockeroda, Breternitz, Eichicht, Fischersdorf, Weischwitz, Tauschwitz.
In der Gemeinde Unterwellenborn sind die Ortsteile Goßwitz und Bucha betroffen, im Bereich der Gemeinde Drognitz sind die Ortsteile Drognitz, Reitzengeschwenda, Neidenberga sowie Altenbeuthen betroffen. In der Gemeinde Leutenberg werden die Ortsteile Kleingeschwenda/L., Steinsdorf und Munschwitz von der Aufstallungspflicht erfasst.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt