Gesundheitsamt startet Online-Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Buchung der Termine ist ab 15. September frei geschaltet – über die Website des Landratsamtes
Saalfeld. Seit Mitte des Monats kann die die Infektionsschutzbelehrung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt online durchgeführt werden. Das Gesundheitsamt ist für die Hygienebelehrung, früher auch Gesundheitszeugnis genannt, zuständig und hat sie bislang immer in Präsenz angeboten. Mit der Umstellung auf die Online-Schulung entfallen die bisherigen Kurse vor Ort. Die Belehrungen im Rahmen eines verpflichtenden Schulpraktikums, bei denen das Schulverwaltungsamt die Kosten der Belehrung übernimmt, findet in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weiterhin als Präsenzveranstaltung statt – die Terminbuchung dafür kann telefonisch unter 03671 823-674 erfolgen.
Für alle anderen Teilnehmer aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt es ab sofort die Online-Belehrung. Der Link dazu ist auf dieser Seite freigeschaltet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat die Technologiezentrum Glehn GmbH (tzg) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Dabei handelt es sich um den in Deutschland führenden, für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zertifizierten Anbieter – und damit ist die Qualität der Infektionsbelehrung gesichert.
Die Online-Schulung hat mehrere Vorteile – insbesondere ist er für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, eine Möglichkeit, das Gesundheitszeugnis ohne Verständnisprobleme zu erwerben. In folgenden Sprachen kann das Video gewählt werden: Neben Deutsch inklusive Gebärdensprache oder in einfacher Sprache können die Kurse auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch und Ungarisch aufgerufen werden.Für Albanisch, Bulgarisch, Chinesisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Portugiesisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Vietnamesisch können die Videos mit Untertitel in der jeweiligen Sprache ausgewählt werden.
Auch minderjährige Teilnehmer können an der Belehrung teilnehmen, sie benötigen eine schriftliche Einwilligung der Eltern, die vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gesendet werden. Die Vorlage hierzu, die Elternerklärung, kann auf der Anmeldeseite zur Belehrung im Link unter Punkt 1 heruntergeladen werden.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt