Aufstellen von Bremsenfallen ist unzulässig

Autor/in: Celina Richter

Untere Naturschutzbehörde informiert – Fallen verstoßen gegen Naturschutzrecht

Saalfeld. Bremsenfallen werden seit einigen Jahren immer häufiger auf Weiden eingesetzt, um Pferde und Reiter vor den blutsaugenden Bremsen zu schützen. Diese Fallen bestehen aus einem schwarzen Ballon mit einer hutförmigen Abdeckung an einer Halterung, der Wärme abstrahlt und sich im Wind bewegt, wodurch ein warmblütiges Pferd nachgeahmt werden soll. Die dadurch angelockten Insekten gelangen über eine Trichtervorrichtung in ein Fanggefäß, in dem sie sterben.

Zusätzlich zu den Bremsen werden jedoch andere gefährdete und gesetzlich besonders geschützte Insekten in großer Zahl angelockt, gefangen und getötet, wie aktuelle wissenschaftliche Studien belegen. Der prozentuale Anteil an Beifang übersteigt den der eigentlichen Zielgruppe Bremsen, der gerade einmal vier Prozent ausmacht, sehr weit. Das so praktizierte, nichtselektive Fangen von Insekten steht im Konflikt mit ihrem Schutz und den verschiedenen Bemühungen zur Stärkung der lokalen Insektenpopulationen. Seit dem Jahr 2021 gibt es zum Beispiel das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt informiert deshalb darüber, dass eine Verwendung solcher Fallen in freier Natur gegen das Fang- und Tötungsverbot von besonders geschützten Tierarten gemäß Bundesnaturschutzgesetz verstößt. Gemäß den Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung ist es zudem verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten.

Aus diesen naturschutzrechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Bremsenfallen ab sofort zu unterlassen ist. Es ist auf Alternativen, wie zum Beispiel ein bewusstes Weidemanagement oder die Verwendung von Insektensprays, auszuweichen.

Celina Richter
Untere Naturschutzbehörde