Aufhebung der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel

Autor/in: Peter Lahann

Allgemeinverfügung jetzt auch in geflügeldichten Gebieten aufgehoben

Saalfeld. Aufgrund des gegenwärtig gesunkenen Risikos der Einschleppung der Geflügelpest (HPAI) wird die Anordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zur Aufstallung von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln zum 31.12.2025 vollständig, also auch in den geflügeldichten Gebieten in den Ortsteilen Teichweiden und Neuenbeuthen, aufgehoben.

Die Bekanntmachung dieser Aufhebungsverfügung erfolgt wiederum auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-slf.de sowie im Amtsblatt. Die Bekanntmachung enthält zudem Hinweise für Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung von Tierseuchenerregern, die Geflügelhalter weiterhin umsetzen müssen.

Die Allgemeinverfügung mit Beschränkungen für den Geflügelhandel bleibt weiterhin bestehen. Erinnert sei zudem an die geforderte Anzeige der Haltung von Geflügel und von anderen Vögeln beim Veterinäramt. Bei Verdachtsfällen wie bei ungewöhnlich hohen Tierverlusten, Krankheitsgeschehen im Bestand, Verhaltensauffälligkeiten der Tiere oder bei Einbruch der Legeleistung sind durch den Tierhalter unverzüglich der bestandsbetreuende Tierarzt mit der Abklärung der Ursachen zu betrauen und das Veterinäramt zu informieren (Tel: 0 36 72/8 23-7 32).

Peter Lahann
Presse- und Kulturamt