Aktuelle Informationen zur Schülerbeförderung im Hexengrund

Autor/in: Carolin Schreiber

KomBus: Unterstützung durch freiwillige Einweiser möglich

Saalfeld. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als Schulträger wurde am 31.07.2025 darüber informiert, dass die L 2391 (Abschnitt Zeutsch – Beutelsdorf) vom 04.08.2025 bis voraussichtlich 05.09.2025 aufgrund notwendiger Hangsicherungsarbeiten voll gesperrt wird. Die Maßnahme wird im Auftrag des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr (TLBV) durchgeführt. Der Baubeginn war ursprünglich während der Sommerferien vorgesehen, verzögerte sich jedoch durch technische Probleme. Während der vierwöchigen Sperrung ist eine reguläre Bedienung der Orte Beutelsdorf, Heilingen und Röbschütz durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. Schulbusverkehr nicht möglich. Insgesamt sind 29 Fahrschülerinnen und Fahrschüler betroffen: neun Personen in Heilingen, acht in Röbschütz und 12 in Beutelsdorf.

Die KomBus Verkehr GmbH hat alternative Wendestellen, insbesondere im Bereich Beutelsdorf, gemeinsam mit der zuständigen Verkehrsbehörde geprüft. Die örtlichen Gegebenheiten lassen jedoch kein sicheres Wenden der Busse zu. Rückwärtsfahrten wären erforderlich, die nur unter Aufsicht eingewiesenen Sicherungspersonals durchgeführt werden dürfen. Entgegen einzelner öffentlicher Meinungsäußerungen basiert diese Einschätzung auf technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben – diese sind nicht verhandelbar. Die KomBus hat sich nachdrücklich für eine Durchführung der Maßnahme in den Ferien eingesetzt, um Einschränkungen für Fahrgäste zu vermeiden.

In Abstimmung mit allen Beteiligten wurde die Haltestelle Dorndorf als Umsteigepunkt für die betroffenen Schülerinnen und Schüler festgelegt. Von dort bestehen weiterhin reguläre Anschlussmöglichkeiten mit dem ÖPNV in Richtung Neusitz, Uhlstädt und Rudolstadt. Dorndorf kann durch die KomBus ohne verkehrsrechtliche Einschränkungen angefahren werden und bietet somit einen verlässlichen Knotenpunkt im Schülerverkehr.

Als Schulträger erstattet der Landkreis die Beförderungskosten für den begrenzten Zeitraum der Beförderung für Eltern oder Angehörige bei Nutzung von Privatfahrzeugen. Die Organisation kann jedoch nicht gewährleistet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme können die Eltern die entstandenen Fahrtkosten vom jeweiligen Wohnort zu den oben vorgeschlagenen Haltestellen und zurück geltend machen. Die Höhe der Erstattung entspricht nach dem Thüringer Reisekostengesetz 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer bis zur jeweiligen Haltestelle und nachmittags wieder zurück.

Rechtsgrundlage hierfür ist§ 4 Abs. 3, Satz 1 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes, nachdem die Träger der Schülerbeförderung bei einer notwendigen Beförderung entscheiden, ob sie die Schüler zur Schule befördern oder den Eltern die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg erstatten.

Vorschlag der KomBUS: Möglichkeit zur Unterstützung durch freiwillige Einweiser

Vor dem Hintergrund der genannten Einschränkungen stellt sich die Frage, ob seitens betroffener Eltern oder Anwohner Bereitschaft besteht, während der Sperrzeit täglich als Sicherungsperson (Einweiser) zur Verfügung zu stehen, um möglicherweise eine alternative Bedienung einzelner Haltestellen zu ermöglichen. Sollten sich freiwillige und zuverlässige Einweiser bereit erklären, wäre die KomBus grundsätzlich offen für eine erneute fachliche Bewertung.

Rückmeldungen hierzu nimmt die Geschäftsstelle des Zweckverbandes ÖPNV Saale-Orla gern unter folgender Adresse entgegen: nahverkehr@zv-oepnv.de

Carolin Schreiber

Presse- und Kulturamt