Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Rainweg 81
07318 Saalfeld/Saale
Aufgaben SG Amtsärztlicher Dienst
Kostenlose und anonyme Beratung zu HIV und STI, HIV-TEST
Informationen zum HIV/AIDS Test
Bei uns können Sie anonym und kostenlos einen HIV-Test durchführen lassen. Wir bieten den Standard-Labortest an. Sie können telefonisch oder persönlich einen Termin vereinbaren. Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Nach der Beratung wird Ihnen direkt Blut aus der Vene für den Test abgenommen. Das Ergebnis teilen wir Ihnen ausschließlich persönlich und mündlich mit.
Wie ist der Ablauf?
Der Test wird anonym mit einem Kennwort und einer Nummer durchgeführt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes stehen unter Schweigepflicht.
Vor dem Test sprechen Sie zunächst mit einer Beraterin oder einem Berater. Das Gespräch soll Sie dabei unterstützen, sich gut informiert für den Test zu entscheiden. Außerdem erfahren Sie, ob Sie sich auch auf andere sexuell übertragbare Infektionen untersuchen lassen sollten und wo das für Sie am besten möglich ist. Direkt danach wird Ihnen Blut für den Test entnommen. Für die Blutentnahme müssen Sie nicht nüchtern sein.
Wie sicher ist das Testergebnis?
Die in unserem Labor verwendeten Testverfahren sind hochempfindlich und können eine HIV-Infektion oft schon kurz nach der Ansteckung feststellen. Sie bestehen aus einem Test auf Antikörper gegen HIV und einem weiteren, der auf Teile des Virus (Antigen) reagiert. Durch den Standard-Labortest kann eine HIV Infektion üblicherweise sechs Wochen nach dem letzten Risikokontakt ausgeschlossen werden.
Wann und wie erfahren Sie das Ergebnis?
Beim Standard-Labortest vereinbaren wir mit Ihnen im Beratungsgespräch einen zweiten Termin, zu dem das bereits bestätigte Ergebnis vorliegt – spätestens eine Woche nach der Blutentnahme.
Zur Ergebnismitteilung können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
Da es sich um einen anonymen Test handelt, erhalten Sie keinen schriftlichen Befund, und wir stellen auch keine Bescheinigung über das Testergebnis aus. Auch ein Abfotografieren mit dem Handy ist deswegen nicht zulässig.
Einen HIV-Test können Sie bei unterschiedlichen Stellen durchführen lassen:
- anonym und kostenlos ist dieser nur im Gesundheitsamt und auch in den meisten anderen Gesundheitsämtern
- bei einem Arzt Ihres Vertrauens
- in einer Praxis für Labormedizin, die Sie in den gelben Seiten des Telefonbuches finden
- in manchen Beratungsstellen von Aidshilfen
Es ist ratsam, dass Sie jeweils zuvor nachfragen, ob und welche Kosten für Sie entstehen und ob sie anonym bleiben können.
HIV-Test im Gesundheitsamt
Eine HIV-Infektion sollte behandelt werden, ehe sich das Virus im Körper stark vermehrt hat. Nur so lassen sich Schäden im Abwehrsystem und an anderen Organen verhindern, die später auch mit einer Behandlung nicht oder nur teilweise rückgängig gemacht werden können. Die Chance, dass diese Schäden gar nicht oder erst in hohem Lebensalter auftreten, ist besonders groß, wenn die Behandlung genau zum richtigen Zeitpunkt begonnen wird.
Dies setzt aber voraus, dass Sie wissen, ob Sie sich angesteckt haben und dass Sie dann in einer auf HIV spezialisierten Praxis oder Ambulanz betreut und behandelt werden können.
Sie sollten deswegen über einen Test nachdenken, wenn
- Sie ungeschützten Sex mit einem Partner oder einer Partnerin hatten, die oder der eine HIV-Infektion hat,
- Sie selbst, Ihr Partner oder Ihre Partnerin mit mehreren Personen ungeschützt Sex hatten,
- Sie nach dem Ende einer Partnerschaft ausschließen wollen, dass Sie sich angesteckt haben,
- Sie eine Schwangerschaft planen,
- Sie ungeschützt Sex mit einer Person hatten, von der Sie nicht wissen, ob sie eine HIV-Infektion hat,
- bei Ihnen eine andere sexuell übertragbare Erkrankung (STI) festgestellt wurde.
In einer neuen Partnerschaft kann es sinnvoll sein, dass Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin gemeinsam einen Test durchführen lassen. Auch in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft sollten Sie gelegentlich über dieses Thema miteinander sprechen.
Menschen, die immer wieder ein Ansteckungsrisiko haben, sollten sich regelmäßig auf HIV und andere STI testen lassen.
Auch bei einer Schwangerschaft ist es wichtig zu wissen, ob eine HIV-Infektion besteht. Die Übertragung auf das Neugeborene lässt sich wirksam verhindern, wenn die Frau während der Schwangerschaft Medikamente einnimmt und in einer spezialisierten Einrichtung betreut wird. Das Risiko, dass das HI-Virus während der Schwangerschaft, der Geburt oder beim Stillen übertragen wird, ist dann geringer als ein Prozent.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt werden Ihnen in folgenden Situationen einen HIV-Test vorschlagen, wenn
- Sie Beschwerden haben, die auf eine HIV-Infektion hinweisen,
- Sie schwanger sind,
- bei Ihnen eine Tuberkulose festgestellt wurde,
- bei Ihnen eine andere STI festgestellt wurde.
Amtsärztliche Gutachten
Im Gesundheitsamt werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Amtsärztliche:
- Untersuchungen
- Gutachten
- Zeugnissen
Termine nach Vereinbarung.
Medizinalaufsicht
Medizinalaufsicht und Kontrolle von medizinischen und nichtmedizinischen Heilberufen
Totenscheinarchiv
Archivierung der Totenscheine aller im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verstorbenen Bürger, die ihren letzten Wohnsitz im Landkreis hatten.
Patientenunterlagen/-archiv aus früheren Betriebsambulatorien/Polikliniken
Archiv von Patientenunterlagen aus DDR-Gesundheitseinrichtungen der ehemaligen Landkreise Saalfeld und Rudolstadt, wie Betriebssanitätsstellen, Betriebspolikliniken (einschließlich eventuell vorhandener Röntgenaufnahmen), Polikliniken, Begutachtungsunterlagen der ehemaligen "Ärzteberatungskommissionen" und ähnliches.
Schuleingangsuntersuchung
Termine für Schuleingangsuntersuchungen
Alle Kinder, die am ersten August eines Jahres sechs Jahre alt sind, werden am ersten August desselben Jahres schulpflichtig. Diese Kinder müssen vor der Einschulung schulärztlich untersucht werden.
Für diese Untersuchung wird ihr Kind ins Gesundheitsamt Saalfeld eingeladen. Hierzu übersenden wir Elternbriefe an die Kindergärten mit einer Terminliste zum Eintragen. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Förderkinder, vorzeitige Einschulung) erfolgt eine separate Terminvergabe.
Da nur eine begrenzte Auswahl an Terminen besteht, bitten wir Sie, den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen oder – falls es nicht anders möglich ist – so früh wie möglich abzusagen, sodass wir diesen an ein anderes Kind vergeben und mit Ihnen einen Ersatztermin vereinbaren können. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist es hilfreich, wenn die Familie eine Person des Vertrauens zum Übersetzen mitbringt.
Ablauf
Die Untersuchung dauert circa eine Stunde. Während der Untersuchung werden die persönlichen Daten sowie Größe und Gewicht festgestellt, Hör- und Sehfähigkeiten überprüft und ein Zeichentest gemacht. Hinzu kommen Tests zur Koordination, Beweglichkeit, Wahrnehmung und Sprache. Anschließend erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung. Wir stellen fest, was das Einschulungskind schon alles kann oder ob noch eine spezifische Unterstützung nötig ist. So können vor der Einschulung gegebenenfalls notwendige, geeignete Fördermaßnahmen und Unterstützung rechtzeitig für Ihr Kind besprochen werden. Die zuständige Schule erhält mit Einverständnis der Eltern eine schriftliche Stellungnahme über das Ergebnis der Untersuchung. Des Weiteren wird der Impfschutz Ihres Kindes überprüft, hierzu ist die Vorlage des Impfausweises notwendig.
Zudem können Fragen besprochen werden wie zum Beispiel:
- Welche Schule ist besser für mein Kind geeignet?
- Ist eventuell eine Rückstellung mit Weiterbesuch des Kindergartens sinnvoll?
- Besteht eventuell Anspruch auf Sonderpädagogischen Förderbedarf?
- Welche gezielte Förderung ist für mein Kind sinnvoll?
- Oder auch: Alles super gemacht!
Was muss ich mitbringen?
Zur Schuleingangsuntersuchung werden einige Unterlagen benötigt, die direkt zum Termin mitgebracht werden sollten:
- gelbes Kinder-Vorsorge-Untersuchungsheft
- Impfpass
- (falls vorhanden) weitere ärztliche Unterlagen, Therapieberichte von Logopädie, Ergotherapie etc.
- den ausgefüllten Anamnesebogen
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Erfassung Migrationshintergrund
Alle benötigten Dokumente zum Ausfüllen finden Sie hier als Download, ebenso Informationen zum Termin, sowie ein Ausmalbild für Ihr Kind:
- Anamnesebogen
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Erfassung Migrationshintergrund
- Eltern-Information
- Informationen des ÖGD zur Einschulungsuntersuchung
- Ausmalbild
Infomaterial
- Spielend fit für die Schule
- Feinmotorik stärken Informationsmaterial
- Medien „gesundheitsbewusst“ nutzen
Rechtsgrundlagen
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)